Die Gesamtheit der Stimmberechtigten ist das oberste Organ der Gemeinde. Die Stimmberechtigten äussern ihren Willen in der Gemeindeversammlung, soweit nicht die Urnenabstimmung oder Urnenwahl vorgeschrieben ist.

Kontakt

Ernst Schärrer
ernst.schaerrer@schoenholzerswilen.ch

Ort

Mehrzweckhalle Schönholzerswilen
8577 Schönholzerswilen

Aufgaben

Hauptaufgaben der Gemeindeversammlung sind der Erlass aller wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in Form von Reglementen, der Beschluss über Budget und Jahresrechnung der Gemeinde, die Festsetzung des Steuerfusses und die Bewilligung von nicht budgetierten Krediten (Art. 8 und 9 der Gemeindeordnung).

Kompetenzen

Die Gemeindeversammlung hat nach Art. 10 der Gemeindeordnung zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
  • Änderung im Bestand oder im Gebiet der Gemeinde mit Ausnahme von Grenzbereinigungen;
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts;
  • Erteilung von Prozess- und Vergleichsvollmachten für Streitwerte, welche die Finanzkompetenz des Gemeinderates überschreiten;
  • Bewilligung zur Durchführung von Enteignungsverfahren;
  • Beschluss über die Mitgliedschaft in einem Gemeindezweckverband oder über die Beteiligung an Unternehmen, welche finanzielle Verpflichtungen auslösen, die über der Kompetenz des Gemeinderates liegen;
  • Übernahme neuer oder Veräusserung bestehender Werkbetriebe.