Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz auch mit dem elektronischen eUmzug (Link siehe unten) melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie "EU/EFTA" werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Führen Sie alle Personen, die wegziehen, auf und geben Sie allfällige Trennungen (freiwillige oder gerichtliche) mit Datum an.

Verfahren

Nach Erhalt Ihrer Wegzugsmeldung und der benötigten Unterlagen werden Sie die Einwohnerdienste aus dem Einwohnerregister abmelden. Ihr Heimatschein geht direkt an die Einwohnerdienste Ihrer neuen Wohngemeinde.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns ein. Führen Sie alle Personen, die wegziehen, auf und geben Sie allfällige Trennungen (freiwillige oder gerichtliche) mit Datum an.

Verfahren

Nach Erhalt Ihrer Wegzugsmeldung und der benötigten Unterlagen werden Sie von den Einwohnerdiensten aus unserem Einwohnerregister abgemeldet. Der Heimatschein geht direkt an die Einwohnerdienste Ihrer neuen Wohngemeinde.

Bestellformular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.