Beratung bei Bauanfragen
- provisorische Bauten und Anlagen
- Fahrnisbauten
- Zweckänderungen bewilligungspflichtiger Bauten und Anlagen
- bauliche Veränderungen von Fassaden oder Dachaufbauten
- der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- eingreifende Terrainveränderungen
- der Abbau von Bodenschätzen
- Aussenantennen
- Reklameanlagen
- fest installierte Folientunnels
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauverwaltung | 058 346 10 50 | gemeinde@schoenholzerswilen.ch |
Name | Download |
---|