Alimentenbevorschussung/-inkasso
Wir übernehmen die Einforderung von Kinder- und Frauenalimenten, Kinder- und Ausbildungszulagen und können Unterhaltsberechtigte bei allen notwendigen Inkassomassnahmen vertreten.
Berechnung
Der Anspruch auf Alimentenbevorschussung muss berechnet werden. Die entsprechenden Formulare können Sie bei uns anfordern.
Auszahlung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kinderalimente jeweils monatlich im Voraus bevorschusst werden. Die Bevorschussung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Dadurch soll einer allfälligen Hilfebedürftigkeit vorgebeugt werden.
Neuberechnung
Der Anspruch auf Alimentenbevorschussung wird periodisch neu berechnet.
Weitere Informationen finden Sie beim Sozialamt des Kantons Thurgau.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienste | 071 944 13 70 | sonja.bommer@wuppenau.ch |