Das Steueramt leitet das gesamte Verfahren für den Bezug von Steuern gestützt auf die Bestimmungen der Steuerpraxis des Kantons Thurgau. Das Verfahren beginnt mit dem Versand der Steuererklärung.

Für den Kanton Thurgau gilt die Gegenwartsbesteuerung. Das heisst, die Veranlagungsperiode stimmt mit der Steuerperiode überein. Dieses System bedingt, dass für das aktuelle Steuerjahr nur provisorische Rechnungen erstellt werden können. Erst im Folgejahr, nach Eingang der Steuerklärung, lässt sich die definitive Steuerschuld errechnen. Die Differenz zur provisorischen Rechnung wird anschliessend ausgeglichen (Nachrechnung, Rückvergütung).

Nach dem Eingang der Deklarationen überprüft das Steueramt die Angaben der Steuerpflichtigen (Veranlagung) und errechnet den geschuldeten Steuerbetrag. Es stellt Rückfragen, beantwortet Fragen und berät die Steuerpflichtigen.

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