Beglaubigung
Durch die Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt die Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht hat. Deshalb bitten wir Sie, persönlich bei uns am Schalter zu erscheinen.
Die Beglaubigung einer Kopie bescheinigt, dass die Kopie mit dem originalen Dokument vollständig und korrekt übereinstimmt.
Um ein Originaldokument einer Thurgauer Behörde beglaubigen zu lassen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Post an die kantonale Ausweisstelle in Weinfelden:
Kantonale Ausweisstelle
Reisendengewerbe/Preiskontrolle/Beglaubigungen
Bahnhofstrasse 12
Postfach 240
8570 Weinfelden
Telefon: 058 345 13 90
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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