Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. April 2024
Gestützt auf Art. 20 Abs. 3 der Gemeindeordnung steht das Protkoll der Gemeindeversammlung zur Einsicht offen. Es wird online publiziert und in der Gemeindeverwaltung aufgelegt.
Gestützt auf Art. 20 Abs. 3 der Gemeindeordnung steht das Protkoll der Gemeindeversammlung zur Einsicht offen. Es wird online publiziert und in der Gemeindeverwaltung aufgelegt.