Leinenpflicht für Hunde ab 1. April 2024 im Wald und am Waldrand
Die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand tritt wieder per 1. April 2024 in Kraft.
Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
Während der Brut- und Setzzeit, kann eine hohe Störung der Aufzucht zum Verlust von Brut sowie zum qualvollen Tod der Wildtiere führen.
Danke für Ihre Rücksichtnahme!
Gemeindeverwaltung Schönholzerswilen
Zugehörige Objekte
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