Generelle Informationen
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne, vorzeitig bei einer von der Gemeindebehörde bezeichneten Stelle oder brieflich abgeben.
Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.
Stimmberechtigte, die wegen einer Behinderung oder aus einem anderem Grund dauernd schreibunfähig sind, können eine stimmberechtigte Person ihrer Wahl ermächtigen, die Stimm- und Wahlzettel nach ihrem Willen auszufüllen sowie die zur brieflichen Stimmabgabe nötigen Handlungen vorzunehmen.
Für die Stimmabgabe sind amtliche Stimm- oder Wahlzettel zu verwenden. Stimm- und Wahlzettel sind handschriftlich auszufüllen oder zu ändern. Sie müssen den Willen des oder der Stimmenden eindeutig erkennen lassen.
Urne Öffnungszeiten
Hagenbuch
Urne im Restaurant Scheidweg
Freitag | Sonntag |
19.30 - 20.30 Uhr | 10.00 - 11.00 Uhr |
Schönholzerswilen
Urne im Gemeindehaus
Sonntag |
10.00 - 11.00 Uhr |
Voraussetzungen
Brieflich abstimmen
Bitte beachten Sie:
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Füllen Sie die Stimm- und/oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese im beigelegten oder in einem neutralen Kuvert. Offen eingereichte Stimm- und/oder Wahlzettel sind ungültig.
- Das verschlossene Kuvert mit den Stimm- und/oder Wahlzetteln legen Sie zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
- Der Briefumschlag kann
- frankiert der Post übergeben werden
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung in Schönholzerswilen eingeworfen oder
- bei der Gemeindeverwaltung in Schönholzerswilen abgegeben werden.